Ausleihkonditionen

Sie wollen in der Universitätsbibliothek, der Verbundbibliothek IB oder IC Medien ausleihen? Hier gelten unsere folgenden Konditionen. Für alle anderen Fachbibliotheken gelten jeweils eigene Konditionen.

Ausleihe

Zum Ausleihen benötigen Sie die kostenlose App "RUB Bib". Ein Bibliotheksausweis im herkömmlichen Sinne wird nicht mehr ausgestellt. Die Anmeldung in der App erfolgt mit der LoginID der RUB und dem dazugehörigen Passwort.

In der App können Sie sich einen Barcode generieren, dessen Gültigkeit für 4 Stunden begrenzt ist. Haben Sie kein Smartphone, erhalten Sie Ihren Barcode an der Info-/Servicetheke. Beachten Sie bitte unsere Servicezeiten.

Der ausgestellte Barcode ist Ihrem Bibliothekskonto zugeordnet und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Wir übernehmen keine Haftung für Ausleihen, die durch den Verlust dieses Barcodes in Ihrem Namen getätigt wurden. Bitte teilen Sie uns den Verlust des Barcodes unverzüglich mit, damit dieser gesperrt werden kann.

Sobald Sie Ihren Barcode haben, stehen Ihnen für die Ausleihe grüne Selbstverbucher während der Öffnungszeiten der Bibliothek zur Verfügung. Dabei können Sie entscheiden, ob ein Ausleihbeleg gedruckt werden soll, oder ob dieser per E-Mail zugeschickt werden soll. Leihen wir für Sie an der Info-/Servicetheke aus, erhalten Sie nur einen Ausleihbeleg per E-Mail.

Die Ausleihe folgender Medien ist nur an der Info-/Servicetheke (s. Servicezeiten) möglich:

  • Juristische Kommentare
  • Medien, die über die Fernleihe geliefert wurden
  • Medien, die zur Anschaffung vorgeschlagen wurden

Weitere Informationen über Ausleihfristen können Sie im Bibliothekskonto einsehen. Jede:r Nutzer:in ist für die Einhaltung der Leihfristen selbst verantwortlich.

Ausleihe durch Bevollmächtigte

Zum Schutz unserer Nutzer:innen gegen Missbrauch leihen wir prinzipiell nur an die Eigentümerin oder den Eingentümer des Barcodes aus. Wenn jedoch eine bevollmächtigte Person etwas ausleihen soll, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die bevollmächtigte Person muss eine vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin eigenhändig unterschriebene einmalig gültige Vollmacht vorlegen. Diese Vollmacht muss die bevollmächtigte Person namentlich benennen, und sie muss für den konkreten Einzelfall ausgestellt sein. Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen Lichtbildausweis ausweisen.

  • Wissenschaftler:innen der RUB können einer Hilfskraft eine pauschale, auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses der Hilfskraft begrenzte Vollmacht ausstellen. Bevollmächtigte werden systemintern für die Gültigkeitsdauer der Vollmacht als „Proxy-user“ vermerkt und können auf das Bibliothekskonto des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin mit ihrer eigenen "RUB Bib"-App ausleihen.
    Bitte beachten Sie: Leider konnten wir die Vollmachten aus dem alten Bibliothekssystem nicht in das neue Bibliothekssystem übertragen. Daher bitten wir Sie, das Formular neu auszufüllen und an uns zu senden.

Erfolgt eine Ausleihe durch die bevollmächtigte Person, erhält der/die Vollmachtgeber:in eine E-Mail.

Leihfristen und Fristverlängerungen für die Medien der UB
  • Leihfrist
    Grundleihfrist = 28 Kalendertage
    Gesetzliche Feiertage und Tage, an denen die UB aus anderen Gründen geschlossen ist, werden automatisch übergangen.

  • Manuelle Verlängerung
    Vor dem Ablauf der Leihfrist können Sie die Leihfrist wiederholt um jeweils 28 Kalendertage verlängern. Legen Sie entweder das Buch in der Bibliothek vor, oder führen eine manuelle Fristverlängerung in Ihrem Bibliothekskonto durch.
    Es gibt keine automatischen Leihfristverlängerungen! Ist das Buch vorgemerkt, ist eine Verlängerung nicht möglich.

  • Mahnstufen
    Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Gebühren an. Bei der Berechnung der Mahnstufen zählen alle Kalendertage!

    Beispiel: Die Leihfrist endet am 11. Mai
    Mahnstufe 1 (Fristüberschreitung um maximal 10 Tage) = 12. Mai bis 21. Mai
    Mahnstufe 2 (Fristüberschreitung um 11 bis 20 Tage) = 22. Mai bis 31. Mai

Fernleihe
  • Abholfrist
    8 Kalendertage (Feiertage ausgenommen): entnehmen Sie das genaue Datum der zugestellten E-Mail.

    Wichtig: Auch bei Fernleihlieferungen für den Lesesaal (= nicht ausleihbar), muss das Medium innerhalb der Abholfrist auf das Bibliothekskonto verbucht werden. Andernfalls wird das Material zurückgeschickt.

  • Leihfrist
    28 Kalendertage (Feiertage ausgenommen)

    Ausnahme: Vorherige Bestimmung der verkürzten Leihfrist durch liefernde Bibliothek.
    Generell werden Leihfristen in der Fernleihe immer unter Vorbehalt festgesetzt. Die liefernde Bibliothek darf Medien jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückfordern.

  • Verlängerung
    Fristverlängerungen werden nur auf Anfrage gewährt: telefonisch unter 0234 32 26461 oder per E-Mail.
Rückgabemöglichkeiten
  • Rückgabe vor Ort

    Medien können Sie im Raum "Medienrückgabe" in der UB, linker Eingangsbereich an den Garderobenschränken, abgeben. Rückgabeautomaten und Rückgabeboxen stehen während der Öffnungszeiten der Bibliothek zur Verfügung. Mit der Rückgabe von Medien können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Eine besondere Vollmacht ist dafür nicht erforderlich.

    Bei der Rückgabe können Sie entscheiden, ob ein Rückgabebeleg gedruckt werden soll, oder ob dieser per E-Mail zugeschickt werden soll. Erfolgt die Rückgabe an der Info-/Servicetheke, erhalten Sie nur einen Rückgabebeleg per E-Mail. Prüfen Sie in beiden Fällen den Rückgabebeleg auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er dient als Nachweis für die fristgerechte Rückgabe. Die Rückgabe kann auch über das Bibliothekskonto überprüft werden.

    Wichtig: Die Rückgabe von Medien, die über die Fernleihe geliefert wurden, ist an der Info-/Servicetheke (s. Servicezeiten) oder über die Rückgabebox und nicht am Rückgabeautomaten möglich. Nur bei der Rückgabe über die Info-/Servicetheke wird ein Rückgabebeleg per E-Mail verschickt.

  • Rückgabe per Post

    Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Medien zu den angegebenen Zeiten zurückzubringen bzw. von einer Person Ihres Vertrauens zurückbringen zu lassen, können Sie uns diese auch per Post mit entsprechender Frankierung zusenden:

    Ruhr-Universität Bochum

    Universitätsbibliothek
    Abt. Benutzungsdienste
    z. H. Herrn Althaus/Herrn Krampe
    Universitätsstr. 150
    44801 Bochum
Vormerken

Um entliehene Medien vorzumerken, melden Sie sich in Ihrem Bibliothekskonto an. Klicken Sie anschließend beim gewünschten Titel den Link "Vormerken" in der Vollanzeige an. Sobald das Medium zurückgegeben wird und für Sie bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail und haben 8 Kalendertage Zeit, um das Medium abzuholen. Die vorgemerkten Bücher finden Sie nach Signaturen geordnet im Abholregal neben der Info-/Servicetheke.

Nach Ablauf der Abholfrist wird das Werk wieder ins Regal eingestellt bzw. für den nächsten Vormerker/die nächste Vormerkerin bereitgestellt. Eine Vormerkung kann im Bibliothekskonto wieder gelöscht werden, solange das vorgemerkte Medium noch nicht zur Abholung bereitsteht.

Anmeldung im Bibliothekskonto

Im Bibliothekskonto können Sie Ausleihen und Gebühren einsehen und Leihfristen verlängern. Dazu ist eine persönliche Anmeldung mit der LoginID und Passwort erforderlich.

Studierende und Beschäftigte der RUB finden Ihre RUB-LoginID auf den Ihnen ausgehändigten Unterlagen zur Immatrikulation bzw. zum Beginn ihrer Tätigkeit. Externe Nutzer:innen erhalten eine LoginID bei der Registrierung in der Universitätsbibliothek. Für die Registrierung ist eine E-Mail-Adresse erforderlich! An diese E-Mail-Adresse wird ein Verifizierungslink geschickt, über welchen ein Passwort für das Bibliothekskonto gesetzt werden kann.

Sie möchten Ihr Passwort ändern?

Wenn Sie Ihr aktuelles Passwort kennen, können Sie es hier ändern. Melden Sie sich mit Ihrer LoginID und dem noch gültigen Passwort an und wählen Sie "Passwort ändern" aus. Es kann bis zu 30 Minuten dauern, bis das neue Passwort gültig ist.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  1. Sie haben in Ihrem Account (Studierende und Beschäftigte der RUB) eine Mobilfunknummer hinterlegt?
    Dann können Sie hier Ihr Passwort selbst zurücksetzen.
  2. Sie haben in Ihrem Account keine Mobilfunknummer hinterlegt?
    Bitte senden Sie in diesem Fall das Formular (deutsch / englisch) mit einer Kopie Ihres Personalausweises an das Servicecenter von IT.SERVICES. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise auf dem Formular.
Sperrung des Bibliothekskontos

Das Bibliothekskonto wird automatisch gesperrt, wenn die Gebührenhöhe von 25 Euro erreicht wurde. Damit die Ausleih-, Verlängerungs- und Vormerkfunktion wieder freigegeben werden kann, müssen Sie zuerst die Gebühren am Kassenautomaten (nur EC-Zahlung) in der Universitätsbibliothek bezahlen oder den Betrag unter Verwendung folgender Angaben überweisen:

Ruhr-Universität Bochum
IBAN   DE19 4305 0001 0001 2200 11
BIC   WELADED1BOC
Vermerk Name, Vorname
UND 1302110001*
*Verwendungszweck/Finanzstelle

Bitte beachten Sie: Die Fernleihgebühr muss innerhalb von 6 Wochen bezahlt werden. Geschieht dies nicht, erhalten Sie eine Mahnung.