Dissertationen & Habilitationen

Die Abgabebestimmungen sind in den Promotions- bzw. Habilitationsordnungen der einzelnen Fakultäten verankert. Sie sind in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht und in den Dekanaten der einzelnen Fakultäten einzusehen. Eine Übersicht aller Promotions- und Habilitationsordnungen finden Sie auch unter Promotionsordnungen.

Die Pflichtabgabe kann in elektronischer Form, im Verlag oder im Buchdruck erfolgen.

Eine persönliche Pflichtabgabe ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

 

Abgabe in elektronischer Form

Bitte stellen Sie uns die PDF-Datei Ihrer Dissertation vorab zur formalen Prüfung zur Verfügung (s. Checkliste für die Abgabe einer Dissertation/Habilitation). Nach wenigen Tagen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die Datei als Grundlage für die Druckexemplare verwendet werden kann.

Den digitalen Teil können Sie über einen der folgenden Wege einreichen:

Erforderliche Dateien und Metadaten:

  • PDF-Datei der Dissertation (max. 50MB; ohne Passwortschutz; identisch mit den einzureichenden Druckexemplaren)
  • deutsches Abstract (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Hinweise:

Weiterhin werden benötigt:

  • Druckexemplare
    Anzahl und Vorgaben entnehmen Sie bitte der gültigen Promotionsordnung Ihrer Fakultät.
  • „Erklärung“
    Bitte füllen Sie die „Erklärung“ vollständig aus und unterschreiben Sie sie erst nach dem Ausdrucken. Wir benötigen Ihre handschriftliche Originalunterschrift.
  • mind. 5 deutsche Schlagworte
  • Optional: Publikation der E-Mail-Adresse mittels E-Publikationserlaubnis
Abgabe in gedruckter Form

Für die Abgabe in gedruckter Form (Verlag, Buchdruck oder in seltenen Fällen Mikrofiche) gelten die Vorgaben Ihrer Fakultät.

  • Druckexemplare
    Anzahl und Vorgaben entnehmen Sie bitte der gültigen Promotionsordnung Ihrer Fakultät.