Gebühren und Portokosten
auf dieser Seite
- Allgemeine Hinweise zur Gebührenerhebung
- Ersatz-Benutzerausweis
- Ersatzbeschaffung verloren gegangener, beschädigter oder nicht zurückgegebener Medieneinheiten
- Gebühren für Dienstleistungen
- Portokosten
- Säumnisgebühren
- Bezahlung von Säumnis- und Verwaltungsgebühren per Banküberweisung
siehe auch
Allgemeine Hinweise zur Gebührenerhebung
- Die Universitätsbibliothek Bochum erhebt Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung der Bibliothekarischen Einrichtungen (PDF, 11 kB)
- Darüber hinaus ist die Bibliothek berechtigt, sich besondere Auslagen erstatten zu lassen
- Gebühren können auf Antrag des Benutzers ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden, wenn ihre Erhebung eine besondere Härte bedeuten würde
- Anträge auf Ermäßigung oder Erlass von Gebühren richten Sie bitte direkt an die Leitung der Benutzungsdienste
- Ebene 0, Raum 07
- Telefon: 0234-32-22788
- Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ersatz-Benutzerausweis
Ordentliche Studierende, Gast- und Zweithörer der Ruhr-Universität
- Ein neuer Studierendenausweis (mit oder ohne Chip) kostet 15,00 € und wird nur vom Studierendensekretariat ausgestellt
Alle anderen
- Ein Ersatz-Benutzerausweis kostet 10,00 €
Ersatzbeschaffung verloren gegangener, beschädigter oder nicht zurückgegebener Medieneinheiten
Wenn Sie ein entliehenes Werk verloren oder beschädigt haben, melden Sie dies bitte unverzüglich der Leitung der Benutzungsdienste (Ebene 0, Raum 07).
Nach § 4 Abs. 5 der Benutzungsordnung müssen Sie verloren gegangene oder beschädigte Bücher innerhalb einer von der Universitätsbibliothek gesetzten Frist ersetzen. Die Bibliothek bestimmt, in welcher Form Ersatz geleistet werden soll:
- Entweder zahlen Sie eine von der Bibliothek festgesetzte Ersatzsumme
- oder Sie kaufen ein vollwertiges Ersatzexemplar
- oder auf Ihre Kosten wird eine Reproduktion des verloren gegangenen Werkes angefertigt
Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Gebühren für Dienstleistungen
Fernleihbestellungen im deutschen Leihverkehr
- 1,50 € pro Bestellung
- 1 Buch (beachten Sie bitte : Teilbände eines mehrbändigen Werkes müssen einzeln bestellt werden) oder
- 1 Aufsatzkopie bis zu 20 DIN-A4-Seiten (bei umfangreichen Aufsätzen muss die Bestellung ggf. gestückelt werden!)
- Ab sofort werden die Fernleihgebühren über Ihr Bibliothekskonto abgerechnet. Diese bezahlen Sie am Kassenautomaten (UB, Ebene 0). Am besten bezahlen Sie innerhalb von 5 Wochen, da genau 6 Wochen nach der Aufgabe einer Fernleihbestellung eine Gebührenmitteilung erfolgt. Darüber hinaus wird Ihr Bibliothekskonto ab 25 € Gebühren automatisch gesperrt.
- Professor/innen sowie Mitarbeiter/innen der RUB können die Fernleihgebühren durch Umbuchung aus dem Etat Ihrer Hochschuleinrichtung bezahlen. Diese Zielgruppe kann TAN-Nummern im Büro 0 / 07 oder an der Info-Theke (niedriger Arbeitsplatz) erhalten.
- Abholbenachrichtigungen werden per Mail verschickt. Mail-Adressen der RUB-Angehörigen werden automatisch ins Bibliothekskonto eingetragen. Nicht RUB-Angehörige können die E-Mail-Adresse in Ihrem Bibliothekskonto eintragen.
- Portokosten für Benachrichtigungen (0,80 €), die per gelber Post versandt werden, stellen wir Ihnen in Rechnung. Diese bezahlen Sie am Kassenautomaten (UB, Ebene 0).
Fernleihbestellung im internationalen Leihverkehr
- Die Gebühren richten sich nach der Berechnung der liefernden Bibliothek.
- Es gibt keine verbindliche internationale Preisliste für Dienstleistungen, man muss aber mit erheblich höheren Preisen als im deutschen Leihverkehr rechnen.
Schriftliche Auskünfte
- pro Arbeitsstunde 45,00 €, jedoch mindestens 15,00 €
Portokosten
- 0,80 € für die Abholbenachrichtigung einer Vormerkung oder Fernleihbestellung per Post
Hinweis
- Damit wir Sie kostenfrei benachrichtigen können, empfehlen wir Ihnen die Eintragung Ihrer E-Mailadresse ins Benutzerkonto
- Zugang über den RUBopac, Menüpunkt Anmelden, Registerkarte Konto, Benutzerdaten, Stammdaten
Säumnisgebühren
Säumnisgebühren
- Über Ihr Benutzerkonto können Sie sich rund um die Uhr über Ihre Leihfristen und Möglichkeiten zur Fristverlängerung informieren.
- Leser, die für Benachrichtigungen der UB die Versandart E-Mail gewählt haben, erinnern wir 5 Tage vor Ablauf der automatischen Verlängerung daran, dass ein Medium zurückgegeben werden muss.
- Unabhängig vom Eingang der Erinnerungsmail sind Sie für Ihr Konto und die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich!
- Die Gebührenschuld entsteht ohne weiteres durch Ablauf der Frist - auch wenn Sie von uns keine Mahnung erhalten haben.
- Wenn Sie die entliehenen Medieneinheiten trotz Mahnung nicht zurück geben, müssen wir ein Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einleiten.
- Mahnstufe 1 = Fristüberschreitung bis zu 10 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 2 € pro entliehener Medieneinheit
Nur Leser, die per E-Mail benachrichtigt werden, erhalten eine Mahnung.
- Mahnstufe 2 = Fristüberschreitung 11 bis 20 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 5 € pro entliehener Medieneinheit
Alle Leser erhalten von uns eine Mahnung (per E-Mail, bzw. per Brief, falls keine E-Mail Adresse im Benutzerkonto vermerkt worden ist).
- Mahnstufe 3 = Fristüberschreitung 21 bis 30 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 10 € pro entliehener Medieneinheit
Alle Leser erhalten von uns eine Mahnung (per E-Mail, bzw. per Brief, falls keine E-Mail Adresse im Benutzerkonto vermerkt worden ist).
- Mahnstufe 4 = Fristüberschreitung 31 bis 40 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 20 € pro entliehener Medieneinheit
Alle Leser erhalten von uns eine Mahnung. (per E-Mail, bzw. per Brief, falls keine E-Mail Adresse im Benutzerkonto vermerkt worden ist). Eine zusätzliche Rückgabeaufforderung wird aus rechtlichen Gründen immer per Brief versandt.
Bezahlung von Säumnis- und Verwaltungsgebühren per Banküberweisung
Bitte beachten Sie
- Betrieb unter Covid-19-Bedingungen
Zurzeit ist keine Zahlung am Kassenautomaten möglich. Bitte zahlen Sie per Überweisung! Es kann etwa 10 Tage dauern, bis der überwiesene Betrag bei uns eingeht.
Bitte füllen Sie Sie das Überweisungsformular vollständig aus.
Empfänger | Ruhr-Universität Bochum | ||
Konto | Stadtsparkasse Bochum | IBAN: DE19 4305 0001 0001 2200 11 | BIC: WELADED1BOC |
Verwendungszweck | Matrikel- bzw. Benutzernummer
UND Vermerk "Säumnisgebühr" beziehungsweise "Verwaltungsgebühr" Die Matrikel- bzw. Benutzernummer muss unbedingt angegeben werden - sonst können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. |