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Gebühren

 

Allgemeine Hinweise zur Gebührenerhebung

  • Die Universitätsbibliothek Bochum erhebt Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung der Bibliothekarischen Einrichtungen (PDF, 11 kB)
  • Darüber hinaus ist die Bibliothek berechtigt, sich besondere Auslagen erstatten zu lassen
  • Gebühren können auf Antrag des Benutzers ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden, wenn ihre Erhebung eine besondere Härte bedeuten würde.
  • Anträge auf Ermäßigung oder Erlass von Gebühren richten Sie bitte an:
    • ub-information@rub.de
    • persönlich an der Informations-/Servicetheke: Mo bis Fr in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
    • Telefon: 0234 / 32 – 27214 oder – 26460 oder - 26461
 

Ersatzbeschaffung verloren gegangener, beschädigter oder nicht zurückgegebener Medieneinheiten

Wenn Sie ein entliehenes Werk verloren oder beschädigt haben, melden Sie uns dies bitte per Mail oder persönlich an der Informations- und Service-Theke.

Nach § 4 Abs. 5 der Benutzungsordnung müssen Sie verloren gegangene oder beschädigte Bücher innerhalb einer von der Universitätsbibliothek gesetzten Frist ersetzen. Die Bibliothek bestimmt, in welcher Form Ersatz geleistet werden soll:

  • Entweder zahlen Sie eine von der Bibliothek festgesetzte Ersatzsumme
  • oder Sie kaufen ein vollwertiges Ersatzexemplar
  • oder auf Ihre Kosten wird eine Reproduktion des verloren gegangenen Werkes angefertigt

Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €.

 

Gebühren für Dienstleistungen

Fernleihbestellungen im deutschen Leihverkehr

  • 1,50 € pro Bestellung
    • 1 Buch (beachten Sie bitte : Teilbände eines mehrbändigen Werkes müssen einzeln bestellt werden) oder
    • 1 Aufsatzkopie bis zu 20 DIN-A4-Seiten (bei umfangreichen Zeitschriften-Aufsätzen muss die Bestellung ggf. gestückelt werden!)
    Bitte beachten: Bei der Fernleihgebühr handelt es sich nicht um eine erfolgsbasierte Gebühr, sondern um eine Bearbeitungsgebühr. Sie ist mit der Aufgabe einer Bestellung - unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg - fällig. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Leihverkehrsverordnung der deutschen Bibliotheken: § 19.1 bzw. Anlage 5 Absatz 1. Bitte bezahlen Sie die Gebühr innerhalb von 5 Wochen!
  • Die Fernleihgebühren werden über Ihr Bibliothekskonto abgerechnet. Diese bezahlen Sie am Kassenautomaten im Foyer der UB. Die Zahlung ist ausschließlich per EC-Karte möglich. Am besten bezahlen Sie innerhalb von 5 Wochen, da genau 6 Wochen nach der Aufgabe einer Fernleihbestellung eine Gebührenmitteilung erfolgt. Darüber hinaus wird Ihr Bibliothekskonto ab 25 € Gebühren automatisch gesperrt.
  • Professor/innen sowie Mitarbeiter/innen der RUB können die Fernleihgebühren durch Umbuchung aus dem Etat Ihrer Hochschuleinrichtung bezahlen. Diese Zielgruppe kann TAN-Nummern an der Info-Theke erhalten.
  • Abholbenachrichtigungen werden per E-Mail verschickt.


Fernleihbestellung im internationalen Leihverkehr

  • Die Gebühren richten sich nach der Berechnung der liefernden Bibliothek.
  • Es gibt keine verbindliche internationale Preisliste für Dienstleistungen, man muss aber mit erheblich höheren Preisen als im deutschen Leihverkehr rechnen.

Schriftliche Auskünfte

  •   pro Arbeitsstunde 45,00 €, jedoch mindestens 15,00 €

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Säumnisgebühren

Säumnisgebühren

  • Über Ihr Bibliothekskonto können Sie sich rund um die Uhr über Ihre Leihfristen und Möglichkeiten zur Fristverlängerung informieren.
  • Nutzer:innen erinnern wir 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist per E-Mail daran, dass ein Medium zurückgegeben werden muss.
  • Unabhängig vom Eingang der Erinnerungsmail sind Sie für Ihr Konto und die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich!
  • Die Gebührenschuld entsteht ohne weiteres durch Ablauf der Frist - auch wenn Sie von uns keine Mahnung erhalten haben.
  • Wenn Sie die entliehenen Medieneinheiten trotz Mahnung nicht zurück geben, müssen wir ein Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einleiten.
Mahnstufe 1 = Fristüberschreitung bis zu 10 Kalendertage
Säumnisgebühr = 2 € pro entliehener Medieneinheit
Nutzer:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
 
Mahnstufe 2 = Fristüberschreitung 11 bis 20 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 3€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 5€ pro Medium)
Nutzer:innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail.
 
Mahnstufe 3 = Fristüberschreitung 21 bis 30 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 5€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 10€ pro Medium)
Nutzer:innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail.
 
Mahnstufe 4 = Fristüberschreitung 31 bis 40 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 10€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 20€ pro Medium)
Alle Nutzer:Innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail. Eine zusätzliche Rückgabeaufforderung wird aus rechtlichen Gründen immer per Brief versandt.
 
 

Bezahlung von Säumnis- und Verwaltungsgebühren per Banküberweisung

Bitte beachten Sie

  • Um eine Sperrung Ihres Benutzerkontos zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Betrag am Kassenautomaten in der UB per EC-Karte zu bezahlen, da es etwa 10 Tage dauert, bis der überwiesene Betrag bei uns eingeht.

Bitte füllen Sie das Überweisungsformular vollständig aus.

Empfänger Ruhr-Universität Bochum
Konto Sparkasse Bochum IBAN: DE19 4305 0001 0001 2200 11 BIC: WELADED1BOC
Verwendungszweck Vor- und Nachname*
UND
1302110001**


*Bitte geben Sie unbedingt Ihren Vor- und Nachnamen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
**Verwendungszweck/Finanzstelle



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