Anmeldung / Adresskorrektur / Ausweis sperren lassen / Abmeldung
Informationen für ...
- Eingeschriebene Studierende, Gast- und Zweithörer der Ruhr-Universität
- UAMR-Studierende (Universität Duisburg-Essen und Technische Universität Dortmund)
- Professoren / wissenschaftliche Mitarbeiter / nichtwissenschaftliche Mitarbeiter der Ruhr-Universität
- Privatpersonen
siehe auch
Wichtige Hinweise
- Mietverträge, Studierendenausweise anderer Hochschulen, Führerscheine und ähnliche Dokumente können wir leider nicht als Nachweis für Ihre Adresse akzeptieren.
- Als Benutzer der Universitätsbibliothek werden nur natürliche Personen zugelassen - keine juristischen Personen wie z. B. Firmen oder Vereine.
- Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen
Eingeschriebene Studierende, Gast- und Zweithörer der Ruhr-Universität
- Zulassungsvoraussetzungen
- Die Immatrikulation an der Ruhr-Universität begründet zugleich das Recht zur Benutzung der Universitätsbibliothek.
- Anmeldung
- Nicht erforderlich.
- Benutzerausweis
- Ihr Studierendenausweis ist gleichzeitig Benutzerausweis für die Universitätsbibliothek.
- Adresse korrigieren
- Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Wenn Sie eine RUBCard (Studierendenausweis mit Servicefunktionen) besitzen, können Sie mithilfe der Software RUBICon an einem der RUBICon-Arbeitsplätze auf dem Campus oder von zuhause aus Ihre Adresse ändern.
- Ausweis sperren
- Wenden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) entweder an die Servicetheke der UB oder an das Studierendensekretariat, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
- Abmeldung
- Das Benutzungsverhältnis endet automatisch mit der Exmatrikulation.
UAMR-Studierende (Universität Duisburg-Essen und Technische Universität Dortmund)
- Zulassungsvoraussetzung
- Die Immatrikulation an einem der UAMR-Standorte begründet zugleich das Recht zur Benutzung der Universitätsbibliothek Bochum.
- Anmeldung
Bitte den Benutzer- bzw. Studierendenausweis der jeweiligen Heimatuniversität sowie
- gültigen Personalausweis oder
- gültiger Pass und Meldebescheinigung
zur einmaligen Freischaltung mitbringen.
- Benutzerausweis
- Der Benutzer-/Studierendenausweis der jeweiligen UAMR- Bibliothek kann als Benutzerausweis für die UB Bochum verwendet werden und gilt hierfür ein Jahr.
Solange Sie als Student an einer der UAMR-Universitäten eingeschrieben sind, kann die Gültigkeitsfrist jeweils um ein Jahr verlängert werden.
- Adresse korrigieren
- Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke.
- Ausweis sperren
- Melden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) bitte an der Servicetheke, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
- Abmeldung
- Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke. Auch ohne fomelle Abmeldung endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeit des Ausweises.
Professoren / wissenschaftliche Mitarbeiter / nichtwissenschaftliche Mitarbeiter der Ruhr-Universität
- Zulassungsvoraussetzungen
- Als Mitglied bzw. Angehöriger der Ruhr-Universität haben Sie automatisch das Recht zur Benutzung der Universitätsbibliothek.
- Anmeldung
Bitte Ernennungsurkunde bzw. Arbeitsvertrag vorlegen.
Servicetheke (Ebene 0)
Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis 22.00 UhrDeutsche Staatsbürger
- gültigen Personalausweis oder
- gültiger Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung
Ausländische Staatsbürger
-
gültiger Pass und aktuelle Meldebescheinigung
- gültigen Personalausweis oder
- Benutzerausweis
- Sie erhalten einen Benutzerausweis, dessen Gültigkeitsdauer von der Art des Arbeitsverhältnisses abhängig ist.
Achtung: Wenn Sie eine RUBCard für Bedienstete besitzen, müssen Sie diese an der Servicetheke (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zunächst freischalten lassen!
- Adresse korrigieren
- Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke.
Bei Besitz einer RUBCard wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, oder ändern Sie Ihre Adresse an einem der RUBICon-Arbeitsplätze auf dem Campus bzw. von zuhause aus.
- Ausweis sperren
- Melden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) bitte an der Servicetheke, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
Bei Besitz der RUBCard können Sie sich außerdem an das Studierendensekretariat wenden.
- Abmeldung
- Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke. Auch ohne formelle Abmeldung endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeit des Ausweises.
Privatpersonen
- Zulassungsvoraussetzungen
- Personen mit Wohnsitz in Bochum oder Umgebung (NRW) zur beruflichen oder persönlichen Information und Weiterbildung.
- Anmeldung
Servicetheke (Ebene 0)
Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sa von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Deutsche Staatsbürger- gültiger Personalausweis oder
- gültiger Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung.
Ausländische Staatsbürger
- gültiger Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung.
- gültiger Personalausweis oder
- Benutzerausweis
- Der Ausweis gilt ein Jahr. Solange die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, kann die Gültigkeit jeweils um ein Jahr verlängert werden.
- Adresse korrigieren
- Melden Sie sich dazu bitte an der Servicetheke.
- Ausweis sperren
- Melden Sie sich (z.B. bei Diebstahl oder Verlust) bitte an der Servicetheke, denn Sie haften für die Folgen der Benutzung des Ausweises durch Unbefugte.
- Abmeldung
- Melden SIe sich dazu bitte an der Servicetheke. Auch ohne formelle Abmeldung endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeitsfrist des Ausweises.

