Schnellverweise: Seminarordnung Anlage zur Seminarordnung vom 01. Oktober 1965 | Sonderregelung für Studierende im Examen | Ausleihordnung | Anlage zur Ausleihordnung vom 08. April 1969 | Ausleihberechtigung für Studierende im Examen außer Haus
Die Seminarordnung, Ausleihordnung und Sonderregelung für Studierende im Examen stehen auch als PDF-Dokument zum Download bereit: Seminar- und Ausleihordnung
Die aktuelle Ausleihordnung für Lehrstühle finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Im Rahmen der ZRS-Nutzung vervielfältigen Sie ggf. gedruckte Materialien oder laden elektronische Literatur herunter. Das Zentrale Rechtswissenschaftliche Seminar weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Handlungen unbedingt die urheberrechtlichen Regelungen zu beachten sind.
Seminarordnung
vom 01. Oktober 1965
1. Jeder Seminarbenutzer muß eine gültige Seminarkarte haben. Sie ist beim Betreten des Seminars unaufgefordert vorzuzeigen. Wer die Seminarkarte nicht vorlegt, hat keinen Anspruch auf Benutzung. Die Seminarkarte ist nicht übertragbar.
2. Die erste Seminarkarte wird kostenlos ausgestellt,
- als Dauerausweis bis zum ersten Staatsexamen an voll immatrikulierte Studenten und Gasthörer gegen den Nachweis der Einschreibung (Studienbescheinigung) an der Ruhr-Universität,
- als Ausweis für Personen, nachdem sie von der Seminarleitung als Benutzer zugelassen wurden. Über die Zulassung entscheidet der geschäftsführende Direktor.
Gäste, die das Seminar nur kurzfristig benutzen wollen, müssen sich in die bei der Aufsicht liegende Tagesliste eintragen.
3. Für die Ausstellung einer weiteren Seminarkarte (bei Verlust der ersten Seminarkarte) ist laut HBGO v. 27. Oktober 2002 die Gebühr von 10 Euro zu entrichten.
4. Jeder Benutzer hat den Empfang der Seminarkarte zu quittieren und die Kenntnisnahme der Seminarordnung und sein Einverständnis mit ihr durch seine Unterschrift zu bestätigen.
5. Die Benutzungszeiten für das Seminar werden durch den geschäftsführenden Direktor bekannt gegeben.
6. Das Betreten des Seminars mit Überbekleidung und Aktentaschen ist in jedem Falle untersagt. Papphüllen für die Textsammlungen von Schönfelder, Taschen, Bekleidungsstücke sind in den Schließfächern (2 Euro Pfand) einzuschließen.
7. Rauchen ist im Seminar nicht gestattet.
8. Jeder Benutzer darf regelmäßig nur zwei Lehrbücher, zwei Kommentare und zwei sonstige Bücher gleichzeitig benutzen. Die Bücher sind mit aller Sorgfalt zu behandeln. Notizen, Unterstreichungen usw. sind verboten. Bei der Benutzung der bei der Aufsicht stehenden Bücher ist die Seminarkarte dort zu hinterlegen.
9. Die Benutzer sind verpflichtet, die Bücher nach Gebrauch entsprechend der Signatur an der richtigen Stelle wieder einzustellen. Das gilt auch, wenn der Benutzer das Seminar länger als eine Viertelstunde verläßt. Beim Verlassen des Seminars sind eigene Bücher unaufgefordert der Seminaraufsicht vorzuzeigen.
10. Die Bücherei ist Präsenzbücherei. Eine Ausleihe findet nicht statt. Ausnahmen können nur durch den geschäftsführenden Direktor zugelassen werden. Zeitschriften, Entscheidungssammlungen und Loseblattwerke sind in jedem Falle von der Leihe ausgeschlossen.
11. Die Benutzer verpflichten sich, Entwendungen und Beschädigungen mit aller Energie vorzubeugen und mitzuhelfen, den Täter zu überführen.
12. Verstöße gegen die Seminarordnung können mit einem zeitweisen oder dauernden Ausschluss von der Seminarbenutzung durch den geschäftsführenden Direktor geahndet werden. Disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Anlage zur Seminarordnung vom 01. Oktober 1965
Die Seminarordnung kann nur Rahmenvorschriften enthalten. Durch veränderte Umstände, besonders neue Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik, können sich auch Nutzungsgepflogenheiten im ZRS ändern.
Schutzhüllen dürfen nicht mit ins Seminar genommen werden.
Mit erfolgreichem Bestehen des ersten Examens verliert der Seminarausweis automatisch seine Gültigkeit und ist bei der Aufsicht abzugeben. Damit entfällt auch die Ausleihmöglichkeit.
Generell ist den Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Das Mitbringen und Benutzen von elektronischen Geräten wie Handy, MP3-Player, Digitalkamera u.ä. ist im Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar nicht gestattet.
Sonderregelung für Studierende im Examen
Zuweisung von Arbeitsplätzen an Studierende im Examen Auf die Zuweisung eines besonderen Arbeitsplatzes für die Dauer der Bearbeitung der Hausarbeit besteht kein Rechtsanspruch. Derartige Sonderarbeitsplätze werden jedoch bis auf weiteres von der Seminaraufsicht an Bochumer Examenskandidaten mit Hausarbeiten für die Erste Prüfung, universitärer Teil, vergeben.
Den Studierenden im Examen wird eine Tischkarte ausgehändigt. Diese Tischkarte ist personenbezogen und kann nicht weitergegeben werden. Ein „Freihalten“ der Examensplätze durch andere Personen, ist nicht gestattet.
Es ist den Studierenden gestattet, 12 Bücher gleichzeitig am Arbeitsplatz zu benutzen. Beim täglichen Arbeitsende dürfen 8 Bücher auf dem Arbeitsplatz liegenbleiben. Zeitschriftenbände und Loseblattausgaben sind am Standort einzustellen.
Wird der Arbeitsplatz an zwei hintereinander folgenden Wochentagen nicht benutzt, sind alle Bücher wieder am Standort einzustellen.
Bei Abgabe oder Rückgabe der Hausarbeit ist der Arbeitsplatz zu räumen und die Platzkarte der Seminaraufsicht zurückzugeben.
Das Benutzen von Notebooks am Arbeitsplatz ist gestattet. Schutzhüllen dürfen nicht mit in das Seminar genommen werden.
Ausleihordnung
vom 08. April 1969
1. Unter Bezugnahme auf § 9 der Seminarordnung vom 01.10.1965 wird für Inhaber von Seminarkarten (§ 2 der Seminarordnung) die beschränkte Ausleihe zugelassen.
2. Alle Bücher, die im Standortkatalog mehrfach ausgewiesen sind, können entliehen werden. Zeitschriften (gebunden oder in Heften), Entscheidungssammlungen, Loseblattwerke und Festschriften können nicht entliehen werden.
3. Der Benutzer kann je Ausleihe höchstens zwei Bücher mitnehmen. Examenskandidaten erhalten für die nachgewiesene Examenszeit einen besonderen Ausweis; sie können dann vier Bücher entleihen. Von den Großkommentaren kann jeweils nur ein Band entliehen werden.
4. Die Ausleihe ist nur gestattet, wenn der Benutzer für die auszuleihenden Werke den Leihschein sorgfältig und gut leserlich ausfüllt. Die Seminaraufsicht kann die Vorlage der Seminarkarte verlangen und sie mit dem Leihschein aufbewahren.
5. Die Ausleihe beginnt Mo.- Fr. ab 18.00 Uhr und samstags bereits ab 8.00 Uhr. Ausleihzeit endet um 21:40 mit dem Hupton.
6. Die entliehenen Bücher sind am darauf folgenden Werktag bis spätestens zwei Stunden nach Öffnung der Bibliothek (z. Zt. 10.00 Uhr) zurückzubringen. Dabei ist darauf zu achten, daß die Leihscheine entwertet werden.
7. Die Überschreitung der Rückgabefrist wird auf der Seminarkarte vermerkt. Es ist unerheblich, welche Erklärung der Benutzer für die Fristversäumnis abgibt. Mehrfache Fristüberschreitungen innerhalb eines Semesters können zum befristeten Ausschluss von der Ausleihe führen. Darüber entscheidet ein Ausschuß, bestehend aus zwei Vertretern der Fachschaft und dem Geschäftsführenden Direktor oder seinem Vertreter.
8. Bücher aus dem Professorenregal dürfen nicht ausgeliehen werden.
9. Gesonderte Ausleihe vor Feiertagen wird durch einen Aushang bekannt gegeben.
Anlage zur Ausleihordnung vom 08. April 1969
Die Ausleihordnung kann nur Rahmenvorschriften enthalten. Durch veränderte Umstände können sich auch die Nutzungsgepflogenheiten im ZRS ändern:
Die befristete Ausleihe von Büchern an die Seminarbenutzer kann aus gegebenem Anlaß von der Seminaraufsicht, nach Absprache mit der Bibliotheksleitung, eingeschränkt werden.
Ausleihberechtigung für Studierende im Examen außer Haus
Insgesamt ist es möglich, vier Bücher über Nacht oder über das Wochenende zu entleihen. Dafür ist ein Leihschein auszufüllen.
Die Ausleihe beginnt Mo.- Fr. ab 18.00 Uhr und samstags bereits ab 8.00 Uhr. Ausleihzeit endet um 21:40 mit dem Hupton. Die entliehenen Bücher sind am darauffolgenden Werktag bis spätestens zwei Stunden nach Öffnung der Bibliothek (z.Zt. 10.00 Uhr) zurückzubringen.



