Abschluß eines Kooperationsvertrages zwischen der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Witten/Herdecke
Die Ruhr-Universität Bochum und die Universität Witten/Herdecke haben im Juli 2001 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der zunächst für drei Jahre gilt. Details entnehmen Sie bitte dem Vertrag selbst, den Sie im genauen Wortlaut im Anschluss finden:
Die Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch den Rektor
und die Universität Witten/Herdecke, vertreten durch den Präsidenten
schließen folgenden
KOOPERATIONSVERTRAG
ab.
Präambel
Die Ruhr-Universität Bochum und die Universität Witten/Herdecke sind geografische Nachbarn. Als Neugründungen sind die Universität Witten/Herdecke und ihre Universitätsbibliothek auf die Unterstützung durch die wissenschaftlichen Bibliotheken der Region angewiesen, um für ihre Wissenschaftler und Studierenden den Zugang zu den Informationen zu ermöglichen, die für Forschung, Studium und Lehre benötigt werden.
Die Universitätsbibliothek (UB) Bochum hat das Ziel, die Hochschulen und Wissenschaftler des Landes an ihren Beständen teilhaben zu lassen und aktiv zu kooperieren, in ihr Leitbild geschrieben. Die UB Bochum ist selbst intensiv nehmender Partner im Leihverkehr.
§ 1
Ziel der Kooperation
Das Ziel der Kooperation ist, die Mitarbeiter und Dozenten der Universität Witten/Herdecke an den Beständen der UB Bochum direkt und vereinfacht teilhaben zu lassen.
§ 2
Ausleihvereinbarungen
Die folgenden Vereinbarungen zwischen der Universitätsbibliothek Bochum und der Universitätsbibliothek Witten/Herdecke beziehen sich ausschließlich auf Mitarbeiter und Dozenten der Universität Witten/Herdecke.
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Die UB Bochum ermöglicht den Mitarbeitern und Dozenten der Universität Witten/Herdecke die Ausstellung eines Benutzerausweises ohne persönliches Erscheinen.
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Die Leiterin / der Leiter der UB Witten/Herdecke überprüft die für die Ausstellung eines Benutzerausweises für die UB Bochum notwendigen persönlichen Daten auf Richtigkeit und die Zugehörigkeit der betreffenden Person zur Universität Witten/Herdecke.
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Die UB Witten/Herdecke erhält für eine von ihr zu benennende, verantwortlich zeichnende Person einen Sammelausweis für die Nutzung der UB Bochum ausgestellt.
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Die persönlichen Ausweise und der Sammelausweis befreien von der Zahlung der Gebühr für Fernleihbestellungen, sofern das Hochschulgebührengesetz NRW dies zulässt.
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Der UB Bochum wird ein Ansprechpartner in der UB Witten/Herdecke genannt.
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Die Zulassung zu dem direkten, vereinfachten Ausleihverfahren aus der UB Bochum endet mit dem Wegfall des Zugehörigkeitsverhältnisses zur Universität Witten/Herdecke. Über den Wegfall der Zugehörigkeit wird die UB Bochum von der UB Witten/Herdecke informiert.
§ 3
Laufzeit der Kooperation
Die Kooperation wird zunächst für die Dauer von 3 Jahren ab Letztunterzeichnung vereinbart. Sie kann verlängert werden, wenn zwischen den beiden Vertragsparteien 6 Monate vor Ende der Laufzeit ein entsprechendes Einvernehmen erzielt wird.
Bochum, den 29. Mai.2001 | Witten, den 10.07.2001 |
Prof. Dr. Dietmar Petzina Rektor der Ruhr-Universität Bochum |
Prof. Dr. Walther Ch. Zimmerli Präsident der Universität Witten/Herdecke gGmbH |