Gebühren und Portokosten
Alle Arten von Gebühren bezahlen Sie bitte an den Ausleihschaltern !
- Allgemeine Hinweise zur Gebührenerhebung
- Ersatz-Benutzerausweis
- Ersatzbeschaffung verloren gegangener, beschädigter oder nicht zurückgegebener Medieneinheiten
- Gebühren für Dienstleistungen
- Portokosten
- Säumnisgebühren
- Wann wird ein Benutzerkonto für die Ausleihe gesperrt?
- Bezahlung von Säumnis- und Verwaltungsgebühren per Banküberweisung
Allgemeine Hinweise zur Gebührenerhebung
Die Universitätsbibliothek Bochum erhebt Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung der Bibliothekarischen Einrichtungen (PDF, 11 kB), veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Nr. 827 vom 25. Februar 2010. Darüber hinaus ist die Bibliothek berechtigt, sich besondere Auslagen erstatten zu lassen.
Gebühren können auf Antrag des Benutzers ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden, wenn ihre Erhebung eine besondere Härte bedeuten würde. Anträge auf Ermäßigung oder Erlass von Gebühren richten Sie bitte direkt an die Leitung der Benutzungsdienste (Ebene 0, Raum 08 | Telefon: 0234-32-26270 bzw. 32-25437 | Sprechstunde Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr).
Ersatz-Benutzerausweis
Gast- und Zweithörer, Mitarbeiter der Ruhr-Universität und externe Leser:
Ein Ersatz-Benutzerausweis kostet 10,00 €.
Ordentliche Studierende der Ruhr-Universität:
Ein neuer Studierendenausweis (mit oder ohne Chip) kostet 15 €. Grundlage der Gebührenerhebung ist die "Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben der Ruhr-Universität Bochum vom 22.09.2006". Ersatzausweise werden nur vom Studierendensekretariat ausgestellt.
Ersatzbeschaffung verloren gegangener, beschädigter oder nicht zurückgegebener Medieneinheiten
Nach § 4 Abs. 5 der Benutzungsordnung müssen Sie verloren gegangene oder beschädigte Bücher innerhalb einer von der Universitätsbibliothek gesetzten Frist ersetzen. Die Bibliothek bestimmt, in welcher Form Ersatz geleistet werden soll:
- Entweder zahlen Sie eine von der Bibliothek festgesetzte Ersatzsumme,
- oder Sie kaufen ein vollwertiges Ersatzexemplar,
- oder auf Ihre Kosten wird eine Reproduktion des verloren gegangenen Werkes angefertigt.
Für den Verwaltungsaufwand aus Anlass der Ersatzleistung zahlen Sie eine Gebühr von 25 €. Dazu kommen die Kosten für Wiederbeschaffung, Reproduktion oder Ersatzbeschaffung. Darüber hinaus ist die Bibliothek berechtigt, sich besondere Auslagen erstatten zu lassen.
Wenn Sie ein entliehenes Werk verloren oder beschädigt haben, melden Sie dies bitte unverzüglich der Leitung der Benutzungsdienste.
Gebühren für Dienstleistungen
Fernleihbestellungen im deutschen Leihverkehr
Fernleihbestellungen sind kostenpflichtig. Für jede Bestellung müssen Sie vorab einen Gutschein, eine so genannte Transaktionsnummer (TAN-Marke) erwerben. Die TAN-Marken erhalten Sie zum Preis von 1,50 an der Servicetheke der UB. TAN-Marken verfallen nicht und können auf Vorrat gekauft werden. Einzelheiten zu den Fernleihgebühren:
- Bücher: 1 TAN-Marke pro Bestellung. Teilbände eines mehrbändigen Werkes müssen einzeln bestellt werden.
- Aufsätze aus Zeitschriften: 1 TAN-Marke pro Bestellung. Dafür werden maximal 20 Seiten Kopien im Format DIN A 4 geliefert.
- (siehe auch Portokosten)
Die Kosten für dienstlich veranlasste Fernleihbestellungen der Hochschulbeschäftigten trägt grundsätzlich die Hochschuleinrichtung, an der die Bestellerin oder der Besteller beschäftigt ist. Professoren und Professorinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der RUB können die TAN-Marken durch Umbuchung aus dem Etat ihrer Hochschuleinrichtung bezahlen. Entsprechende Umbuchungsformulare sind sowohl online als auch an der Servicetheke der UB erhältlich.
Fernleihbestellung im internationalen Leihverkehr
Eine allgemeine Verwaltungsgebühr wird zurzeit nicht erhoben. Allerdings müssen die Gebühren, die die liefernde ausländische Bibliothek berechnet, von allen Benutzergruppen erstattet werden. Eine verbindliche internationale Preisliste für Dienstleistungen gibt es nicht. Es muss mit erheblichen höheren Dienstleistungspreisen als im deutschen Leihverkehr gerechnet werden.
Schriftliche Auskünfte
Wir berechnen pro Arbeitsstunde 45,00 €, jedoch mindestens 15,00 €.
Portokosten
Wenn ein vorgemerktes oder per Fernleihe bestelltes Werk zur Abholung bereitliegt, erstellen wir für Sie eine briefliche Abholbenachrichtigung. Die Portokosten hierfür müssen Studenten und externe Benutzer zurückerstatten. Sie bezahlen direkt bei Abholung an der Servicetheke.
Die Portokosten können Sie einsparen, indem Sie sich Benachrichtigungen der Universitätsbibliothek ausschließlich per E-Mail senden lassen. Dazu müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse in ihr Benutzerkonto eintragen (Zugang über den RUBopac, Menüpunkt "Anmelden", Registerkarten "Konto" => "Benutzerdaten" => "Stammdaten").
Säumnisgebühren
Säumnisgebühren lassen sich vermeiden, denn wir machen Ihnen die Überwachung der Ausleihvorgänge denkbar einfach. Über Ihr Benutzerkonto (Menüpunkt "Anmelden", Registerkarten "Konto" und "Kontostand") können Sie sich rund um die Uhr über Ihre Leihfristen und Möglichkeiten zur Fristverlängerung informieren. Leser, die für Benachrichtigungen der Universitätsbibliothek die Versandart E-Mail gewählt haben, erinnern wir 10 Tage vor Ablauf der automatischen Verlängerung daran, dass ein Werk zurückgegeben werden muss.
Wir sind verpflichtet, dem Leser bei Überschreitung der Leihfrist Säumnisgebühren zu berechnen. Die Gebührenschuld entsteht ohne weiteres durch Ablauf der Frist - auch wenn Sie von uns keine Mahnung erhalten haben. Wenn ein Leser die entliehenen Medieneinheiten trotz Mahnung nicht zurückgibt, müssen wir gegen ihn ein Verwaltungszwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einleiten.
Die Säumnisgebühren sind umso höher, je länger Sie die Leihfrist überziehen.
- Mahnstufe 1 = Fristüberschreitung bis zu 10 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 2 € pro entliehener Medieneinheit
- Leser, die sich für briefliche Benachrichtigung entschieden haben, erhalten noch kein Mahnschreiben. Leser, die sich für Benachrichtigung per E-Mail entschieden haben, werden bereits jetzt gemahnt.
- Mahnstufe 2 = Fristüberschreitung 11 bis 20 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 5 € pro entliehener Medieneinheit
- Alle Leser erhalten von uns eine Mahnung (per Brief bzw. per E-Mail).
- Mahnstufe 3 = Fristüberschreitung 21 bis 30 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 10 € pro entliehener Medieneinheit
- Alle Leser erhalten von uns eine Mahnung (per Brief bzw. per E-Mail).
- Mahnstufe 4 = Fristüberschreitung 31 bis 40 Kalendertage
- Säumnisgebühr = 20 € pro entliehener Medieneinheit
- Alle Leser erhalten von uns eine Mahnung. Die letzte Mahnung kommt aus rechtlichen Gründen immer per Brief.
Bezahlung von Säumnis- und Verwaltungsgebühren per Banküberweisung
Bitte beachten Sie, dass es etwa 10 Tage dauert, bis der überwiesene Betrag bei uns eingeht. Wir empfehlen Ihnen daher, den Betrag an der Servicetheke in bar zu bezahlen. Mit dem Bezahlen an der Servicetheke können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Eine besondere Vollmacht ist dazu nicht erforderlich.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Überweisungsformular vollständig ausfüllen!
| Empfänger | Universitätskasse Bochum / Dortmund | ||
| Konto | Stadtsparkasse Bochum | Konto-Nr. 1220011 | BLZ 430 500 01 |
| Verwendungszweck |
Vermerk "Säumnisgebühr" beziehungsweise "Verwaltungsgebühr" UND Matrikel- bzw. Benutzernummer Die Matrikel- bzw. Benutzernummer muss unbedingt angegeben werden - sonst können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. |
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