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RUBbits, November 2008

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Alles zum Urheberrecht

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Arbeitsgruppe Urheberrecht informiert online

Alles zum Urheberrecht

Welche Materialien darf ich in meinen Blackboard Online-Kurs einstellen? Habe ich das Recht zur Zweitveröffentlichung, wenn ich Werke als Mitarbeiter im Dienst erstelle? Warum kann ich keine elektronischen Kopien mehr über Fernleihe bestellen? Fragen wie diese erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den zentralen Einrichtungen der Ruhr-Universität inzwischen beinahe täglich. Um Antworten bemüht sich die Arbeitsgruppe Urheberrecht, die sich im letzten Sommersemester zusammengefunden hat. Beteiligt sind neben dem Justitiariat die Stabsstelle eLearning und die Stabsstelle IT-Sicherheit, der Datenschutzbeauftrage, die Universitätsbibliothek sowie das Rechenzentrum der RUB.
Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes im September 2007 hat mit neuen Bestimmungen für die Bereiche Lehre und Forschung zu Verunsicherungen an der Hochschule im rechtmäßigen Umgang mit Medien aller Art geführt. Aber auch die immer neuen Formen der Kommunikation und des Arbeitens, die die Informations- und Mediendienste mit sich bringen, werfen Fragen auf.
Mit einem neuen Internetauftritt hat die Arbeitsgruppe Urheberrecht nun eine Plattform für den Austausch über Rechte und Regelungen geschaffen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Di Arbeitsgruppe will dort nicht nur über die rechtlichen Hintergründe informieren, sondern Hinweise und Auswege für die Praxis aufzeigen. Urheber werden hier auf ihre Rechte aufmerksam gemacht, Lehrende erhalten Richtwerte im Umgang mit Lehrmaterialien und Studierende wie Forschende Informationen über die Nutzung von Medien aus der Bibliothek. Zudem finden hier Webmaster rechtliche Hinweise und Tipps für die Gestaltung ihres Internetauftritts.
Da die universitäre Lehre und Forschung eng mit der Bereitstellung, Nutzung und Erstellung von Materialien verknüpft ist, sind sämtliche Arbeitsprozesse an der Hochschule von den Regelungen im Urheberrechtsgesetz betroffen. Zwar gibt es für Hochschulen im Urheberrechtsgesetz besondere Bestimmungen - doch die Stärkung der Rechte des Urhebers führen auch hier zu Einschränkungen. So war ein Anlass für die Kooperation der Einrichtungen neben den Fragen, die auf die Mitarbeitenden der RUB zukommen, auch die Abmahnungen, die in der Hochschule wegen Verstößen gegen das Urheberrecht eingehen.
"In der Praxis stehen wir insbesondere vor zwei Problemen: Zum einen ist teilweise noch kein Bewusstsein im Umgang mit fremdem geistigen Eigentum vorhanden. Andererseits geben die Gesetzestexte nicht immer klar Auskunft über die Handhabung praktischer Probleme, die sich im Universitätsbetrieb ergeben", erläutert Ulrike Schneider vom Justitiariat der Ruhr-Uni. "So ist es bei vielen praktischen Fragen schwierig, eindeutige rechtsverbindliche Handlungsanweisungen zu geben." Mit der Gründung der Arbeitsgruppe Urheberrecht und der Schaffung eines gemeinsamen Mediums des Austauschs ist ein erster Schritt getan, um mit vereinten Kräften die wichtigsten Fragen zu klären. Jasmin Mittag